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AGB´s



01. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und   schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur insoweit bindend, als sie diesen Bedingungen nicht  entgegenstehen oder ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt sind.

02. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und mündliche Bestellungen bedürfen vor Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder  fernschriftlichen Bestätigung von uns. Abreden mit  den Außendienstmitarbeitern gelten  nur, wenn  sie  schriftlich  von uns  bestätigt sind. Unsere Preise verstehen sich per Dutzend, Kilogramm, Karton, Liter,  Rolle, Stück  oder  sonstiger Einheit einschließlichVerpackung, ohneFracht und Versicherung usw. ab Versandort, falls nicht  anderes  ausdrücklich vereinbart  wird. Aufträge, für die  keine  festen  Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der  Lieferung gültigen Preise berechnet. Maß- und Gewichtsangaben sind  annähernd  und  für uns unverbindlich. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
                                     
03. Die Versandgefahr geht in allen Fällen, auch bei  Frankoversand, mit dem Verlassen unseres Lagers auf  den Käufer über. Für  die  Berechnung sind unserer Versandabteilung festgestellten Maße, Gewichte, Stückzahlen usw. maßgebend. Der Versand  wird in allen  Fällen, in denen besondere  Vorschriften  nicht   gegeben  worden  sind, nach  unserem  besten Ermessen ohne  Verbindlichkeit  für billigste  Verfrachtung vorge-nommen. Bei Verlusten, Verwechslungen  oder Beschädigungen auf dem Transportweg besteht  für uns keine  Verpflichtung  zur  Ersatzleistung.

04. Beanstandungen  werden  nur dann  berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb einer  Woche nach  Empfang der Ware schriftlich  zu unserer Kenntnis gelangen. Bei  berechtigten Beanstandungen steht  es uns frei, für die Ware, die frachtfrei an uns zurückzusenden ist, unentgeltlich  Ersatz  zu  liefern  oder die  Rechnungsbeträge gutzuschreiben  und vom Vertrag  zurückzutreten. Alle  weitergehenden Ansprüche  wie Vergütung von  Schäden, Arbeitslöhnen, Fracht, Verzugstrafen und  dergleichen gelten  hiermit als  vertraglich  ausgeschlossen. Ebenfalls  ist der  Rücktritt des  Bestellers  wegen  Bemängelung  ausgeschlossen. Wegen  mangelhafter  Teillieferungen  können   keine  Rechte  hinsichtlich  der  übrigen Mengen geltend gemacht werden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

05. Alle Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, jedoch ohne irgendwelche Verbindlichkeit für uns. Verzugstrafen oder  Ersatzansprüche bei etwaiger Überschreitung der von uns angegebenen Lieferfristen sind ausgeschlossen. Der Besteller  ist  nicht  berechtigt, wegen  Lieferungsverzögerungen vom Vertrage zurückzutreten. Desgleichen  können bei  Verzögerungen  von Teillieferungen  keine  Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen  geltend   gemacht   werden. Betriebstörungen  jeder   Art, Rohstoff- oder  Brennstoffmangel,  Brandschäden, ganze  oder  Teilweise Betriebseinstellung, verspätete  oder  ungenügende  Gestellung  von   Waren, sofern   alle  Ereignisse  höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Streik, Ein- oder Ausfuhrverbote berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung  der Lieferfrist  zu verlangen oder  den Lieferungsvertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche auf Schadenersatz oder Nachlieferung können hieraus nicht hergeleitet werden.

06. Abschlüsse  und  Aufträge  für Lieferung auf  Abruf  können, wenn die Ware bei Ablauf des Annahmetermins  nicht  abgenommen ist, ohne vorherige Anzeige von uns gestrichen werden, ohne daß dem Besteller in  diesem Falle  irgendwelche  Ansprüche  gegen uns zustehen. Die Abrufe bei vereinbarten Teillieferungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und  Mengen so rechtzeitig  zu  erteilen, daß  eine  ordungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der  Lieferzeit  möglich ist. Auch  ohne ausdrückliche  Abmachung sind  wir  zu  Teillieferungen in jedem Fall berechtigt. 

07. Die Berechnung erfolgt, sofern  nicht  anderes mit uns vereinbart  wird, in  € zuzüglich der Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen  sind  sofern nicht ausdrücklich etwas  anderes vereinbart  ist  zahlbar in bar, Überweisung oder Scheck  innerhalb  10  Tagen mit  2%  Skonto oder  innerhalb 30 Tagen netto. Alle Zahlungen haben an  uns  direkt  zu erfolgen. Unsere Außendienstmitarbeiter  sind  nicht  zum  Inkasso berechtigt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen berechnet  in  Höhe  der  jeweiligen Privat-banksätze  einschließlich  der Bankprovision für ungedeckte  Kredite. Weitere Schaden-ersatzansprüche bleiben vorbehalten. Wechsel  und  Schecks  werden   von  uns  nur  bei  ausdrücklicher Vereinbahrung  unter  Vorbehalt  der  Einlösung  in  Zahlung genom-men. Sämtliche   Diskont-  sowie   sonstige  Spesen, welche  uns  durch den Wech-sel- oder Scheckverkehr entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei  Wechseln  auf   Nebenplätze  übernehmen  wir  keine Gewähr für rechtzeitige Präsentation und Protest. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

08. Bei  nicht  pünktlicher  Zahlung  von fälligen Kaufpreisen sind  wir berechtigt, auch ohne besondere  Anweisung von sämtlichen  mit  dem  Käufer getätigten Verträgen zu-rückzutreten  und  den daraus  entstehenden Schaden geltend  zu machen. Nicht  rechtzeitige  Abnahme versandbereiter Waren gibt uns das  gleiche  Recht  wie  nicht pünktliche Zahlung. Verschlechtern  sich  nach  VertragsabschlußVermögensverhältnisse des Käufers oder erhalten wir über den Käufer  ungünstige Auskünfte, so  sind  wir   be-rechtigt, unter Abänderung  der Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung zu verlangen. Dies gilt  auch  dann, wenn  Wechsel  oder  Schecks gegeben sind, wobei es gleich bleibt, ob sich der Vermögensverfall oder die un-günstige Auskunft auf den Käufer  oder  den   Wechselakzeptanten  beziehen. Die  Ent-
scheidung, ob eine Auskunft ungünstig ist, steht  uns allein  zu. Wird  von  mehreren  laufenden  Wechseln  oder  Schecks  einer  nicht  eingelöst, so sind wir berechtigt, so-fortige Barzahlung der  gesamten  Restforderung   vorbehaltlich  des  Anspruches  auf   Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen. In allen in diesen Absatz angeführten Fällen steht  uns  ferner  das Recht zu, von  sämtlichen  mit  dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten und den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.

09. Dem Käufer steht nicht das Recht zu, unsere Forderungen mit  irgendwelchen Gegen-ansprüchen  aufzurechnen  oder   an   ihnen  ein Zurückbehaltungsrecht irgendwelcher Ansprüche geltend zu machen. Der Käufer ist  auch  nicht  berechtigt, seine Rechte aus den mit  uns geschlossenen Verträgen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.

10.  Eigentunsvorbehalt:Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäfts-verbindung  entstandenen  Gesamtforderung  unser  Eigentum ( Vorbehaltsware ). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware  im  ordnungsgemäßen  Geschäftverkehr zu verwenden, solange er nicht in Verzug ist.  Darüberhinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung  oder  Verkauf   nach  erfolgter  Zahlungseinstellung
sind  nicht  gestattet. Pfändungen der  Vorbehaltsware sind  uns  unverzüglich  unter Bei-fügung  des  Pfändungsprotokolls  ( Kopie )  zu   melden. Veräußert der Käufer  Vorbe-haltsware  auf Kredit, gelten die  sich daraus ergebenen Kaufpreisforderungen durch das  Moment  ihrer  Entstehung als an uns abgetreten. Der  Käufer  ist  solange  befugt, die  Forderungen  einzuziehen, bis  dies  auf  Grund  eines  Vermögensverfalls  durch uns
untersagt wird. In diesem Falle hat  uns  der Schuldner  auf   Verlangen   jede  einzelne  Forderung   eine  Abtretungserklärung  in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird  der Käufer auf  das Eigentum von uns  hinweisen  und  uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden  trägt  der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten  des  Käufers  insbesondere  im  Falle  des Zahlungsver-
zuges oder des Vermögensverfalles, sind  wir  berechtigt, die  Vorbehaltsware  auf   Kosten  des  Käufers zurückzunehmen  oder  gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe-ansprüche des Käufers gegen Dritte zu  verlangen. In  der  Zurücknahme  sowie  in  der  Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit das Abzahlungsgeschäft Anwen-dung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

11.  Für  diese  Geschäftbedingungen  und  die  gesamten   Rechtsbeziehungen   zwi-schen   uns  und  dem  Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit   gesetzlich   zulässig   ist   der  Ort   des   Verkäufers  Gerichtsstand  ( CALW )   für  alle  sich   aus  dem  Vertragsverhältnis mittelbar  oder  unmittelbar  ergebenen Streitigkeiten, auch  wenn Verkauf  und  Lieferung  frei  Bestimmungsort erfolgen. In diesem  Falle  ist  die Fracht  als  eine  für  den  Käufer  gemachte  Vorlage  zu  betrachten. Sollte eine Bestimmung  in dieser Verkaufs- und Lieferbedingung oder  eine Bestimmung  im  Rah-men  sonstiger  Vereinbarungen  unwirksam   sein  oder   werden, so  wird   hiervon  die   Wirksamkeit  aller   sonstigen  Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12. Eine einmal überreichte Verkaufs- und Lieferbedingung gilt auch für alle weiteren Geschäfte.